Architektur: WohnungsbauVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Science
- Master
- Regelstudienzeit
- 2 Semester
- Standort
- Mainz
- Fristen
- Juli 2025 (Inland)
- Juli 2025 (EU)
- Juli 2025 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Architektur
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C. Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2022/2023)
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 - 15.07.2025
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.05.2025 - 15.07.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.05.2025 - 15.07.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch