Immobilien- und VollstreckungsrechtVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Laws
- Master
- Regelstudienzeit
- 3 Semester
- Standort
- Berlin
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Wirtschaftsrecht
Schwerpunkt
Allgemeines Vollstreckungsrecht, Immobiliarsachenrecht, Immobilienrechtliche Vertragsgestaltung, Insolvenzrecht und Sanierungskonzeption, Immobiliarvollstreckungsrecht, Immobilienanlage- und Transaktionsrecht, Immobilienwirtschaft, Immobiliensteuerrecht, Liegenschaftsrecht, Öffentliches Immobilienrecht
Zielgruppe
Der Studiengang richtet sich an Absolvent/innen mit einem ersten rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen Studienabschluss, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet des Immobilien- und Vollstreckungsrechts vertiefen und erweitern möchten.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
In diesem Studiengang können 40 Plätze vergeben werden, sollte es zu mehr Studieninteressierten kommen, würde ein Auswahlverfahren stattfinden. Darüber würden wir Sie informieren.
Vorlesungszeit
- 01.10.2024 - 11.02.2025
- 01.04.2025 - 31.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2023/2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 15.07.2025
Die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Immobilien- und Vollstreckungsrecht ist vom 01.06. bis zum 15.07. für den Studienstart zum 01. Oktober, wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.04.2025 - 30.05.2025
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, können sich vom 15. April bis zum 30. Mai für den Studienstart zum 01. Oktober über Uni-Assist bewerben. Sollten Sie, unabhängig Ihrer Nationalität, Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich vom 01.Juni. bis zum 15.Juli. eines Jahres für den 01. Oktober des gleichen Jahres über die HWR.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.04.2025 - 30.05.2025
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, können sich vom 15. April bis zum 30. Mai für den Studienstart zum 01. Oktober über Uni-Assist bewerben. Sollten Sie, unabhängig Ihrer Nationalität, Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich vom 01.Juni. bis zum 15.Juli. eines Jahres für den 01. Oktober des gleichen Jahres über die HWR.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite. Für die postgradualen Weiterbildungsstudiengänge der Berlin Professional School gelten gesonderte Fristen.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch