KirchenmusikVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- München
- Fristen
- März 2025 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Kirchenmusik
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Zugang zu den Masterstudiengängen katholische Kirchenmusik und evangelische Kirchenmusik setzt voraus: 1. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Studiengang an einer Hochschule mit einer der folgenden Abschlussbezeichnungen: - "Bachelor of Music (B.Mus.)" in evangelischer/katholischer Kirchenmusik, - "Diplom-B-Kirchenmusiker" in evangelischer/katholischer Kirchenmusik oder - ein gleichwertiger Abschluss 2. Bestehen der Eignungsprüfung für den Masterstudiengang Kirchenmusik
Vorlesungszeit
- 13.10.2025 - 14.02.2026
- 16.03.2026 - 11.07.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
01.01.2025 - 05.03.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch