InstrumentalpädagogikVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- München
- Fristen
- März 2025 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Instrumentalmusik
- Musikpädagogik
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
(1) Der Zugang zum Masterstudiengang Instrumentalpädagogik setzt voraus: 1. einen ersten berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Instrumentalpädagogik; es werden ausschließlich Abschlüsse mit folgenden instrumentalen Hauptfächern akzeptiert: Akkordeon, Blockflöte, Fagott, Flöte, Gitarre, Hackbrett, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Pauke/Schlagzeug, Posaune, Saxophon, Trompete, Tuba, Viola, Violine, Violoncello, Zither; 2. das Bestehen eines Eignungsverfahrens an der Hochschule für Musik und Theater München; das Eignungsverfahren dient der Feststellung der studiengangspezifischen Eignung für den Masterstudiengang Instrumentalpädagogik. (2) Das für den Masterstudiengang Instrumentalpädagogik gewählte Hauptfach muss mit dem Hauptfach des Abschlusses nach Abs.1 Nr. 1 identisch sein.
Vorlesungszeit
- 13.10.2025 - 14.02.2026
- 16.03.2026 - 11.07.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
01.01.2025 - 05.03.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch