Literarisches Übersetzen in Theorie und PraxisTeilzeitstudium, Vollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Jena
- Fristen
- Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Übersetzen
Schwerpunkt
Latinistik, Romanistik, Slawistik
Zielgruppe
Der Studiengang richtet sich an Absolventen und Absolventinnen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Studiengängen im Bereich Germanistik, Romanistik, Slawistik, Latinistik oder eines gleichwertigen und fachlich einschlägigen Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule im In- oder Ausland. Sie sollten großes Interesse an der Arbeit mit literarischen Texten sowie den soziologischen, politischen, ökonomischen und praktischen Aspekten der Kulturarbeit für den Sprach- und Kulturraum des gewählten Schwerpunktes mitbringen.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Fachliche Voraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss aus dem In- oder Ausland der Studienleistungen im Bereich Germanistik, Romanistik, Slawistik, Latinistik bzw. Mittellatinistik/Neulatinistik im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten beinhaltet. In der zum gewählten Schwerpunkt korrelierenden Sprache sind Kenntnisse auf dem Niveau C1 (Schwerpunkt Latinistik: Latinum) sowie eine weitere moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 nachzuweisen. Bildungsausländer müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-Prüfung (Stufe 2), dem TestDaF (TDN 4) oder ein anerkanntes Äquivalent nachweisen.
Vorlesungszeit
- 07.04.2025 - 11.07.2025
- 13.10.2025 - 06.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Wintersemester: 01.04. bis 15.09. Sommersemester: 01.12. bis 15.03.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Wintersemester: 01.04. bis 15.07. Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Wintersemester: 01.04. bis 15.07. Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Wintersemester: 01.04. bis 15.07. Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Wintersemester: 01.04. bis 15.09. Sommersemester: 01.12. bis 15.03.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Wintersemester: 01.04. bis 15.07. Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Wintersemester: 01.04. bis 15.07. Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Wintersemester: 01.04. bis 15.07. Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch