Deutsch-Französisches RechtInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss
Staatsexamen
Staatsexamen
Abschluss10 Semester
Regelstudienzeit
Erlangen
Standort
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Rechtswissenschaft, Jura
Anmerkung zum Studiengang
Das Studium "Deutsch-Französisches Recht" stellt eine Kombination mehrerer Studiengänge dar: (1) Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - Rechtswissenschaften mit Abschluss 1. Juristisches Staatsexamen (für Erlanger Studenten) - Master "Deutsch-Französisches Recht" mit Abschluss LL.M. (für Studenten aus Rennes) (2) Université de Rennes 1 - Licence mention Droit, parcours Juriste franco-allemand - Master à finalité professionnel, mention Droit, spécialité Droit européen, parcours Juriste franco-allemand (jeweils für alle Programmstudenten)
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
Partner-Institution: Université de Rennes in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master 2 spécialité Droit européen, parcours Droit franco-allemand)
Zulassungsbedingungen
Deutschkenntnisse für ausländische Studierende: DSH 2 oder gleichwertig Die Bewerbung für das Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht ist jahresabhängig in der Regel bis Anfang Juli vor Beginn des folgenden Wintersemesters einzureichen.
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 07.02.2025
- 23.04.2025 - 25.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 5. Juli 2023
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 5. Juli 2023
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 5. Juli 2023
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
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Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Französisch