Psychosoziale Beratung und RechtBerufsbegleitend, Teilzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Standort
- Frankfurt am Main
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Sommersemester
Studienfeld
- Sozialpsychologie
- Beratung
Schwerpunkt
Beratung / Recht / Case Management
Anmerkung zum Studiengang
Der anwendungsorientierte Master-Studiengang "Psychosoziale Beratung und Recht" qualifiziert auf wissenschaftlicher Grundlage für Tätigkeiten in psychologischen, sozialen und rechtlichen Fragestellungen. Der Studiengang hat in erster Linie ein institutionsbezogenes Profil, vermittelt aber gleichzeitig vielfältige institutionsübergreifende Beratungskompetenzen, die auch für eine freiberufliche Tätigkeit fundamental sind. Mit zunehmendem Beratungsbedarf steigen auch die Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung der Berater und an die wissenschaftlichen Kompetenzen zur Qualitätssicherung, die praxisorientiert vermittelt werden.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Zulassungsvoraussetzung: -abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten und 400 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung. -Hochschulabsolventen einer staatlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten aus anderen Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und/oder rechtlichen Beratung von mindestens 2.500 Stunden nachweisen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Studiengangs: https://www.frankfurt-university.de/de/studium/master-studiengange/psychosoziale-beratung-und-recht-ma/fuer-studieninteressierte/
Vorlesungszeit
- 07.04.2025 - 11.07.2025
- 13.10.2025 - 30.01.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Bis zum 15.01.2025
Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten des International Office: https://www.frankfurt-university.de/de/studium/international-office/incomings/
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bis zum 15.01.2025
Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten des International Office: https://www.frankfurt-university.de/de/studium/international-office/incomings/
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.01.2025
Eine Bewerbung zum Sommersemester 2025 ist voraussichtlich ab Dezember 2024 möglich.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Neben den üblichen Semestergebühren entstehen einmalig verpflichtende Kosten für 20h Einzellehrtherapie. Die Kosten für diese 20 Stunden Einzellehrberatung belaufen sich während des gesamten Studiums auf insgesamt ungefähr 1.500 bis 2.200 Euro bei einem vorausgesetzten Stundensatz von 80,- bis 110,-€. Dieser Betrag ist jedoch nicht an die Hochschule zu zahlen, sondern an die Lehrsupervisor*in, mit der ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch