Wirtschaft / PolitikVollzeitstudium

  • Master of Education

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Flensburg

    Standort

  • Juli 2025 (Inland)

    Juli 2025 (EU), Juli 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Ernährung, Hauswirtschaft (Lehramt)
  • Politik (Lehramt)
  • Wirtschaft (Lehramt)
Anmerkung zum Studiengang

Allgemeinbildendes Fach zum Master Vocational Education - Lehramt an beruflichen Schulen (M.Ed.) mit der Fachrichtungen Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik, Metalltechnik oder Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschafthttps://www.uni-flensburg.de/portal-studium-und-lehre/studiengaenge/master/lehramt-an-beruflichen-schulen-gewerbl-techn-fachrichtungen/https://www.uni-flensburg.de/portal-studium-und-lehre/studiengaenge/master/ernaehrungs-und-hauswirtschaftswissenschaft/ Mit dem Studienabschluss Master of Education (M.Ed.) eröffnen sich Ihnen verschiedene berufliche Wege. Sie können sich für das Lehramt weiterqualifizieren (anschließendes Referendariat), direkt in den (außerschulischen) Arbeitsmarkt eintreten oder auch promovieren.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Für den Zugang zum Studiengang Master of Vocational Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Ernährung- und Hauswirtschaftswissenschaften oder einer gewerblich-technischen Wissenschaft gelten bestimmte Voraussetzungen.

Vorlesungszeit
  • 09.09.2024 - 10.01.2025
  • 10.03.2025 - 04.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 - 15.07.2025

    für das 1. Fachsemester

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.05.2025 - 15.07.2025

    wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.05.2025 - 15.07.2025

    International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 - 15.07.2025

    für das 3. Fachsemester

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch