Energie- und Umweltmanagement / Energy and Environmental Management (Industrieländer/Industrial Countries)Vollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Engineering
- Master
- Regelstudienzeit
- 3 Semester
- Standort
- Flensburg
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Umweltschutztechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Schwerpunkt
Technik und Wirtschaftswissenschaften, Energie- und Umwelttechnik, Energiewirtschaft und Energie- und Umweltmanagement in Industrieländern
Zielgruppe
(Wirtschafts-)Ingenieure aus dem Bereich Energie- und Umweltmanagement oder verwandten Bereichen
Anmerkung zum Studiengang
Der Masterstudiengang ‚Energy and Environmental Management – Industrial Countries’ vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten das Energiesystem der Zukunft zu gestalten. Zur Bewältigung der größten Herausforderung des 21. Jahrhunderts, des vom Menschen verursachten Klimawandels, ist es zentral, die weltweite Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten zu 100% auf regenerative Energiequellen umzustellen und die Bereitstellung und Nutzung von Energie zu optimieren.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Grundsätzlich sind Zulassungen für das erste Fachsemester nur im Frühjahrssemester möglich. Lediglich die im Frühjahr nicht besetzten Studienplätze werden im Herbstsemester vergeben. Weitere Informationen zur Zulasssung sind auf der Internetseite.
Vorlesungszeit
- 09.09.2024 - 10.01.2025
- 10.03.2025 - 04.07.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.12.2024 - 31.01.2025
wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.12.2024 - 31.01.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 31.01.2025 (Hochschulweite Frist)
nur 2. und 4. Fachsemester
Wintersemester (2024/2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.05.2025 - 15.07.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.05.2025 - 15.07.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.12.2024 - 15.01.2025
Grundsätzlich sind Zulassungen für das erste Fachsemester nur im Frühjahrssemester möglich. Lediglich die im Frühjahr nicht besetzten Studienplätze werden im Herbstsemester vergeben. Bitte beachten Sie auf der Startseite des Online-Bewerbungsverfahrens die diesbezüglichen Hinweise.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
für 3. Fachsemester
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch