Heilpädagogik und Inklusive PädagogikAusbildungsintegrierend, Duales Studium
- Abschluss
- Bachelor of Arts
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Standort
- Bad Sooden-Allendorf
- Fristen
- Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik
- Gesundheitspädagogik
- Pflegemanagement
- Pflegepädagogik
- Therapien, andere
Schwerpunkt
Frühe Hilfen und frühe Förderung, Selbstbestimmt leben, Flucht und Migration, Handlungsfelder einer inklusionsorientierten Heilpädagogik, Historische und theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik, Bezugswissenschaften: Psychologie, Soziologie und Medizin, Recht für die Heilpädagogik, Heilpädagogische und inklusionsorientierte Methoden und Interventionsformen
Anmerkung zum Studiengang
Das Duale Studium kann online absolviert werden oder vor Ort – in Berlin, Hamburg, Hannover oder Mannheim.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Für das Duale Studium Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik (B.A.) ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: - Allgemeine Hochschulreife - Fachhochschulreife, - Bestandene Meisterprüfung - Mittlerer Schulabschluss (mindestens Realschulabschluss) und qualifizierter Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung (mindestens 3-jährig, Abschlussnote 2,5 oder besser) - Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung von mindestens 400 Unterrichtsstunden, einer Fachschule oder einer Berufs- oder Verwaltungsakademie - Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit anschließender mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit fachlich verwandt zum Studiengang und Bestehen einer gesonderten Hochschulzugangsprüfung UND Vorliegen eines dualen Studienvertrags mit einem Praxispartner
Vorlesungszeit
- 01.10.2024 - 31.03.2025
- 01.04.2025 - 30.09.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
entfällt
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
bei Hochschule erfragen
Studienbeitrag
In den Dualen Studiengängen kooperiert die DIPLOMA direkt mit den Praxispartnern. Für die Studierenden fallen gegenüber der Hochschule üblicherweise keine Studiengebühren an. In der Regel zahlen die Praxispartner den dual Studierenden zusätzlich eine Vergütung.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch