KammermusikVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- München
- Fristen
- März 2025 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Musik
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Zugang zum Master- bzw. Aufbaustudiengang Kammermusik setzt voraus: a. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Studiengang an einer Hochschule mit einer der folgenden Abschlussbezeichnungen (es werden ausschließlich Abschlüsse mit folgenden instrumentalen Hauptfächern bzw. erstem Instrument akzeptiert: Orchesterinstrumente, Klavier oder Gitarre): - "Bachelor of Music (B.Mus.)" (Künstlerische oder künstlerischpädagogische Studienrichtung), - Diplommusiker, - Diplommusiklehrer, - Erste Lehramtsprüfung (nur Gymnasien [Doppelfach und Fächerverbindung], nur Unterrichtsfach Musik) oder - ein gleichwertiger Abschluss sowie b. das Bestehen der Eignungsprüfung für den Masterstudiengang Kammermusik
Vorlesungszeit
- 13.10.2025 - 14.02.2026
- 16.03.2026 - 11.07.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
01.01.2025 - 05.03.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch