Soft Matter and MaterialsVollzeitstudium
Master of Science
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Materialwissenschaften
- Chemie
- Physik
Schwerpunkt
Makromolekulare Chemie, Nachwachsende Rohstoffe, Nanotechnologie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Theoretische Physik, Kunststofftechnik
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International). Kooperationsstudiengang mit der Technischen Universität Darmstadt. Bewerbung und Immatrikulation an der Universität Mainz.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
1. Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Chemie, Chemical Engineering, Physik oder Materialwissenschaft, an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. 2. Nachweis von praktischen Übungen im Labor im Umfang von mind. 18 Leistungspunkten (LP), wovon ein Teil mithilfe chemischer Arbeitstechniken durchgeführt werden muss. 3. Nachweis von Leistungen in Molekularwissenschaften im Umfang von mind. 3 LP. 4. Nachweis von Leistungen in Thermodynamik im Umfang von mind. 3 LP. Es können auch Leistungen berücksichtigt werden, die nicht im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erbracht wurden. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss. Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch