Alte Geschichte - KlassikstudienVollzeitstudium

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Alte Geschichte

Schwerpunkt

Folgende Inhalte sind Bestandteil des Masterstudiums Alte Geschichte - Klassikstudien, Alte Geschichte, Antike Landschaften, Antike Sozialgeschichte, Antike Kulturgeschichte, Antike Politikgeschichte, Sprachkurse in alten oder modernen Fremdsprachen, Interdisziplinäre Veranstaltungen

Zielgruppe

Die Hauptzielgruppe bilden Absolvent:innen aus den folgenden Fächern: „Klassikstudien“, „Geschichte“ (Fachbachelor und Lehramt), „Klassische Archäologie“ und „Klassische Philologien“ (Fachbachelor und Lehramt). Selbstverständlich sind auch Quereinsteiger:innen aus anderen Studiengängen willkommen, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Durch die interdisziplinäre Ausrichtung und die Verankerung im Bereich Klassikstudien ist der Studiengang auch für internationale Studierende reizvoll, denn im englischsprachigen Raum werden Altertumswissenschaften gemeinsam als „Classics“ studiert.

Anmerkung zum Studiengang

Studiengang startet erstmals zum Wintersemester 2021/22

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

-Hochschulabschluss/gleichwertiger Abschluss mit mind. 6 Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Umfang; im Fach Alte Geschichte oder einem verwandten Fach aus den Gebieten Klassische Altertums-/Geschichtswissenschaft -Note 2,50 ("gut") oder besser -Geschichtswissenschaft mind. 60 LP, darunter Alte Geschichte mind. 25 LP oder Altertumswissenschaften/Klassikstudien mind. 90 LP, darunter Alte Geschichte mind. 35 LP -Latinum (kann nachgeholt werden) -Graecum (kann nachgeholt werden) -Englisch auf Niveau B2 GER oder gleichwertiger Nachweis -Deutsch auf Niveau DSH-2 oder vergleichbar (falls Erstabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung nicht an deutschsprachiger Einrichtung erworben) -Lebenslauf Falls noch kein Abschlusszeugnis: Nachweis über Leistungen von mind. 150 LP mit vorläufiger Gesamtnote Bewerbungsfrist: 15.1. + 15.6. Bewerbung: als pdf per E-Mail Näheres, auch zum Nachholen Latinum/Graecum, zur vorläufigen Immatrikulation: siehe Studien- und Prüfungsordnung

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Keine Studiengebühr!

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch