ComplianceVollzeitstudium

  • Master of Laws Compliance

    Master
    Abschluss

  • 2 Semester

    Regelstudienzeit

  • Regensburg

    Standort

  • abgelaufen (Nicht EU)

    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Schwerpunkt

Compliance

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter, die bereits in Compliance-Funktionen von Unternehmen tätig sind oder eine solche Aufgabe anstreben, aber auch an Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater. Angesprochen sind Juristen aus dem Berufsbereich Recht und Wirtschaft - Finanzen/Banken -, aber auch solche tätig in der Pharmaindustrie, der Medizin, Chemie u.a. Bereichen.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Eignungsverfahren: Erstes oder Zweites Juristisches Staatsexamen bzw. Erste Juristische Prüfung mit einer Punktzahl von mind. 5,5 oder gleichwertiger Abschluss mit mind. 8 Semestern Regelstudienzeit. Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-3) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung; Mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung; Nachweis der studiengangspezifischen Eignung; dieser wird erbracht durch ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren gemäß Anlage der Prüfungsordnung;

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Studienbeitrag

Die Studiengebühr ist in zwei Raten zu je 6.300€ zu entrichten.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch