SozialmanagementBerufsbegleitend
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 5 Semester
- Standort
- Münster, Paderborn
- Fristen
- Mai 2025 (Inland)
- Mai 2025 (EU)
- Mai 2025 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie
Schwerpunkt
Sozialmanagement: Basistheorien und Rahmenbedingungen, Forschung und Entwicklung im Sozialmanagement, Unternehmenskultur, Ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen des Sozialmanagements, Führen und Leiten, Organisationsentwicklung im Sozialmanagement, Finanzierung und Marketing sozialer Organisationen, Unternehmerisches Controlling
Anmerkung zum Studiengang
Soziale Dienste und Einrichtungen sind heute immer stärker gefordert, ihre Angebote mit begrenzten wirtschaftlichen Ressourcen sicherzustellen. Bedingt durch diese strukturellen Veränderungen haben sich die Anforderungen an Mitarbeitende, insbesondere an Führungskräfte grundlegend gewandelt. Der berufsbegleitende Weiterbildungs-Masterstudiengang erweitert die eigene Fachlichkeit um organisationsbezogene, ökonomische und berufsrollenbezogene Qualifikationen. Den Studierenden werden die notwendigen Theorie- und Handlungskompetenzen vermittelt, mit denen sie soziale Dienstleistungsunternehmen führen und weiterentwickeln. Der Studiengang beginnt im Zweijahresrhythmus jeweils zum Sommersemester im März eines geraden Jahres (2024, 2026 etc.)
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Den Studiengang kann aufnehmen, wer - über einen (Fach-)Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) an einer Hochschule in den Studiengängen Soziale Arbeit (Sozialpädagogik, Sozialarbeit), Heilpädagogik, Religionspädagogik verfügt; - bei Studienbeginn in der Regel mindestens eine dreijährige Praxis nach dem Hochschulabschluss in der Sozialen Arbeit nachweisen kann und - sich in einer Leitungsfunktion befindet bzw. eine derartige Funktion anstrebt. Ferner kann zum Studium zugelassen werden, wer über einen anderen Hochschulabschluss verfügt und - bei Studienbeginn in der Regel mindestens eine dreijährige Praxis nach dem Hochschulabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit nachweisen kann und - sich in einer Leitungsfunktion befindet bzw. eine derartige Funktion anstrebt.
Vorlesungszeit
- 25.03.2024 - 19.07.2024
- 23.09.2024 - 07.02.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch