Musik - GitarreVollzeitstudium
Master of Music
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Instrumentalmusik
Schwerpunkt
Kammermusik
Zielgruppe
Der Studiengang ist ein Weiterbildungsstudiengang, der sich an herausragende internationale Bachelorabsolventinnen und -absolventen richtet, die bereits über eine intensive Berufspraxis (mind. einjährige Berufstätigkeit) als ausübende Künstler verfügen. Von den Absolven/innen des Studiengangs wird eine gegenüber Bachelor-Absolvent/innen deutlich weiter entwickelte künstlerische Persönlichkeit erwartet, die sowohl in instrumentaltechnischer als auch in interpretatorisch-stilistischer Hinsicht überzeugen kann und befähigt ist, auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse eine Laufbahn als ausübende Musikerin oder ausübender Musiker mit Erfolg einzuschlagen. Mit der formalen Weiterqualifizierung wir Nachwuchs-Gitarristinnen und -Gitarristen die Möglichkeit gegeben, ihre im Bachelorstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vervollkommnen, um sie auf das überaus hohe Niveau zu bringen, das im Konzertleben heute üblich ist.
Anmerkung zum Studiengang
Der weiterbildende Masterstudiengang "Gitarre" wird in Kooperation mit der Koblenz International Guitar Festival & Academy gGmbH angeboten. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bestehen einer Eignungsprüfung
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 20.07.2024
- 21.10.2024 - 08.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2024. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch