Arbeits-, Betriebs- und AnlagensicherheitBerufsbegleitend
Master of Engineering
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Köln
Standort
Juli 2025 (Inland)
Juli 2025 (EU), Juli 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Arbeitsschutz
- Sicherheitswesen
Schwerpunkt
Sicherheitstechnik, Integrierte Betriebssicherheit, Kritische Infrastrukturen, Rechtsgrundlagen der industriell-gewerblichen Sicherheit, Mathematische Modelle der Sicherheitstechnik
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes grundständiges Ingenieurstudium mit einem Umfang von 210 CP. Ferner bedarf es des Nachweises qualifizierter beruflicher Ingenieurtätigkeiten im Umfang von mindestens einem Jahr. Insbesondere können Bewerber berücksichtigt werden, sofern sie über solche Berufserfahrung in nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsfeldern verfügen: Sicherheitstechnik, Produktionstechnik, Produktionswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Chemieingenieurwesen, Bauingenieurwesen, Maschinen-und Anlagenbau, Feinmechanik, Versorgungstechnik, Energiewirtschaft, Elektrotechnik oder sonstige qualifizierter Tätigkeiten, die der besonderen Einzelfallprüfung bedürfen. Sollte das vorherige grundständige Studium mit 180 CP abgeschlossen worden sein, kann die nachzuweisende qualifizierte Berufserfahrung mit zusätzlichen 30 CP angerechnet werden.
Vorlesungszeit
- 11.09.2023 - 20.01.2024
- 08.09.2025 - 17.01.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.03.2025 - 15.07.2025
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.03.2025 - 15.07.2025
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.07.2025
Studienbewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.07.2025
Studienbewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch