Ästhetische GesichtschirurgieVollzeitstudium
Master of Science
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Witten
Standort
Keine Angabe
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Zahnmedizin
Schwerpunkt
Grundlagen der ästhetischen Gesichtschirurgie, Face-Halslift und Stirn-Brauenlift, Ablative, augmentative und paralysierende Behandlung von Gesichtsfalten und Narben, Rhinoplastik und Gesichtsfehlbildungen (Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten), Profilverbessernde Chirurgie und ästhetische Chirurgie der Kinn-Halsregion, Ökonomie, Recht und Qualitätsmanagement, Ohrmuschelkorrektur und Blepharoplastik, Innovative ästhetische Gesichtschirurgie und Komplikationsmanagement
Anmerkung zum Studiengang
Eine der Herausforderungen an die Zukunft der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie stellt die ästhetische Gesichtschirurgie dar, da sich immer mehr Menschen ästhetisch-chirurgischen Eingriffen unterziehen. Gerade die Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sind prädestiniert dafür, ästhetisch-chirurgische Eingriffe im Gesicht durchzuführen. Sie besitzen eine hohe fachliche Qualifikation mit einer differenzierten Kenntnis der Anatomie und Funktion des gesamten Gesichtsbereiches. Für ästhetisch intendierte Eingriffe müssen jedoch die gleichen Qualifikationen wie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen gelten. Zur Qualitätssicherung der fachlichen Standards bietet die Europäische Fortbildungsakademie für Medizin und Zahnmedizin (EFMZ) an der Universität Witten/Herdecke (UWH) seit Herbst 2010 den weiterbildenden Masterstudiengang Ästhetische Gesichtschirurgie (M.Sc.) an, der aus der bisher schon erfolgreich durchgeführten zertifizierten Fortbildungsserie der DGMKG entwickelt wurde.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt eine abgeschlossene Weiterbildung als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie voraus.
Vorlesungszeit
- 01.04.2025 - 30.09.2025
- 01.10.2025 - 31.03.2026
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Der Studienbeitrag richtet sich nach dem später zu erwartenden Einkommen. Die Hochschule ermöglicht über einen Umgekehrten Generationenvertrag ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich für eine Sofortzahlung, eine einkommensabhängige Späterzahlung oder eine hälftige Sofort- und Späterzahlung entscheiden. Eine Höchstgrenze deckelt die Rückzahlung nach oben. Gezahlt wird generell nur für die Regelstudienzeit - auch wenn diese überschritten wird.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch