Kanonisches RechtVollzeitstudium

Abschluss
Lizentiat im Kanonischen Recht
Lizentiatenprüfung
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Münster
Fristen
Noch 23 Tage (Inland)
Noch 23 Tage (EU)
Noch 23 Tage (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Katholische Theologie

Zielgruppe

Für das Lizentiat im Kanonischen Recht kann als ordentlicher Studierender eingeschrieben werden, wer den erfolgreichen Abschluss des „Theologischen Vollstudiums“, des „Bakkalau-reats“ oder einen diesem vergleichbaren Abschluss oder eine erfolgreich abgelegte Erste Staats-prüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II mit dem Fach Katholische Religionslehre oder einen vergleichbaren Abschluss eines Lehramtsstudiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder eine erfolgreich abgelegte Erste juristische Staatsprüfung oder den erfolgreichen Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in seinen Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Diplom, Magister Theologiae oder Kirchliche Abschlussprüfung in Katholischer Theologie, Master of Educatioin für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in katholischer Religionslehre oder Erstes Juristisches Staatsexamen

Vorlesungszeit
  • 07.10.2024 - 31.01.2025
  • 07.04.2025 - 18.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)

    Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.02.2025 - 15.03.2025 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch