Theologie, KatholischeVollzeitstudium

  • Lizentiat

    Lizentiatenprüfung
    Abschluss

  • 2 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • September 2025 (Inland)

    September 2025 (EU), September 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Katholische Theologie

Zielgruppe

Absolvent/innen philosophisch-theologischer Studiengänge

Anmerkung zum Studiengang

Nach der Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich erfolgt die Bewerbung über das Studierendensekretariat der Universität Mainz.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Diplom in Katholischer Theologie oder ein gleichwertiges Abschlussexamen an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Ein theologisches Abschlussexamen an einer anderen Hochschule kann anerkannt werden, wenn Gleichwertigkeit vorliegt. Die gemäß gewählten Fächer müssen im Abschlussexamen mindestens mit der Note "gut" bewertet sein. Bewerber mit dem Abschluss der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien werden zugelassen, wenn das Fach Katholische Theologie bzw. Religionslehre mindestens mit der Note "Gut" bewertet wurde. Nachweis eines zusätzlichen, mindestens zweisemestrigen Studiums am Fachbereich Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität nach der genannten Abschlussprüfung.

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch