Erziehungswissenschaft: Bildung in Europa - Education in EuropeVollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Flensburg
Fristen
Juli 2025 (Inland)
Juli 2025 (EU)
Juli 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Pädagogik, Erziehungswissenschaft
  • Interkulturelle Studien
Schwerpunkt

Bildung in Kindheit und Jugend, Bildung im Erwachsenenalter, Interkulturelle Bildung, Europäische Bildungspolitik, Empirisceh Bildungsforschung

Anmerkung zum Studiengang

Im Mittelpunkt des Studienganges Bildung in Europa – Education in Europe (M.A.) steht die Auseinandersetzung mit außerschulischer Bildung in und durch Europa. Sie können zwischen den Schwerpunkten "Bildung in Kindheit und Jugend" und "Bildung im Erwachsenenalter" wählen. Neben der forschungsbasierten Auseinandersetzung mit außerschulischen Bildungsprozessen ermöglicht Ihnen ein Praktikum eine handlungsbasierte Auseinandersetzung und Reflexion der Bedingungen pädagogischen Handelns in spezifischen Kontexten. Die Wahlpflichtfächer ( European Studies, Soziologie, Bildungsökonomie, Philosophie der Bildung, Medienpädagogik, Beratungs- und Organisationspsychologie) tragen dabei der interdisziplinären und internationalen Ausrichtung Rechnung.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Für den MA Bildung in Europa gelten bestimmte Voraussetzungen: 1) Erfolgreicher Abschluss des BA Bildungswissenschaften der EUF mit der Spezialisierungsoption "außerschulische Erziehungswissenschaften" oder 2.) ein abgeschlossenes äquivalentes, mindestens 6-semestriges Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule in einem akkreditierten Studiengang, hier müssen dann mind. 80 LP bzw. ECTS-Punkte im Bereich Erziehungswissenschaft/Pädagogik nachgewie­sen werden. Kann das nicht eindeutig nachgewiesen werden, trifft die Entscheidung, ob externe Studienabschlüsse äquivalent sind, der Zulassungsausschuss. Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung oder einen deutschsprachigen Hochschulabschluss erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen (TestDaF, DSH-Prüfung, jeweils auf dem Level C1).

Vorlesungszeit
  • 09.09.2024 - 10.01.2025
  • 10.03.2025 - 04.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 - 15.07.2025

    für das 1. Fachsemester

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.05.2025 - 15.07.2025

    wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.05.2025 - 15.07.2025

    International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 - 15.07.2025

    für das 3. Fachsemester

Studienbeitrag

Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch