Germanistik / Études germaniques (dt.-frz. Studiengang)Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Germanistik
- Interkulturelle Studien
Schwerpunkt
Métiers du livre, Sprachdidaktik, Communication interculturelle
Zielgruppe
Ziel der integrierten Studiengänge Mainz-Dijon ist der Erwerb zweier, jeweils national anerkannter Abschlüsse nach dem erfolgreichen Absolvieren des entsprechenden Studiengangs. Die deutsche Hochschule vergibt den Master of Arts (M. A.), die französische Hochschule den Master Recherche. Neben der binationalen Fachausbildung in zwei Bildungssystemen ist der Erwerb interkultureller Kompetenzen ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Gegenüber den "regulären" Studiengängen bieten die integrierten Studiengänge nicht nur einen Doppelabschluss, sondern bilden die Studierenden ohne Studienzeitverlängerung für den internationalen Arbeitsmarkt aus.
Anmerkung zum Studiengang
Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
Partner-Institution: Université de Bourgogne, Dijon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master de Recherche)
Zulassungsbedingungen
Nachweis französischer Sprachkenntnisse durch eine mind. mit der Note „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossenen fünfjährigen Schulausbildung oder durch eine Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden. Der Nachweis französischer Sprachkenntnisse gilt auch durch Vorlage einer Hochschulreife, die an einer französischsprachigen Schule abgelegt wurde oder eines Abi-Bac erbracht. Die Prüfung der Gleichwertigkeit von weiteren Nachweisen obliegt dem Prüfungsausschuss. Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Germanistik oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Nachweis über Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 72 Leistungspunkten aus dem Bereich Germanistik.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Französisch