MaschinenbauVollzeitstudium
- Abschluss
- Master
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Freiberg
- Fristen
- März 2025 (Inland)
- April 2025 (EU)
- April 2025 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Maschinenbau
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Die Qualifikationsfeststellung dient dem Ziel, die besondere Motivation und Qualifikation des Bewerbers für den viersemestrigen Masterstudiengang Maschinenbau zu beurteilen. Es soll eingeschätzt werden, ob der Bewerber voraussichtlich in der Lage sein wird, das Studium er- folgreich abzuschließen. Besondere Berücksichtigung finden dabei sein logisch-analytisches Denkvermögen, seine sprachlichen und fachlichen Studienvoraussetzungen sowie seine ggf. vorhandenen Berufserfahrungen. Die Qualifikationsfeststellung erfolgt im viersemestrigen Masterstudiengang Maschinenbau in Form eines Feststellungsgesprächs. Es ist nicht öffentlich und soll die Zeitdauer von 60 Minu- ten nicht überschreiten.
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 07.02.2025
- 01.04.2025 - 11.07.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.07.2024 - 15.03.2025
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.07.2024 - 15.03.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.09.2025
keine Zulassungsbeschränkung
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Bis zum 15.04.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bis zum 15.04.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch