WirtschaftsmathematikTeilzeitstudium, Vollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Science
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Hamburg
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Wirtschaftsmathematik
Anmerkung zum Studiengang
Die Studierenden lernen in dem forschungsorientierten Studiengang komplexe Problemstellungen aus den Wirtschaftswissenschaften aufzugreifen und sie mit mathematischen Methoden zu lösen. Von den Lehrveranstaltungen der ersten 3 Semester müssen mindestens die Hälfte im Bereich Mathematik und mindestens ein Drittel im Bereich Wirtschaftswissenschaften absolviert werden. Die restlichen Module können aus den Masterstudiengängen Wirtschaftsmathematik, Mathematik, Betriebswirtschaft, Economics (Volkswirtschaftslehre), Informatik und Wirtschaftsinformatik gewählt werden.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; Details siehe Zugangsvoraussetzung ist ein Bachelor (oder äquivalenter Abschluss) in Mathematik, Wirtschaftsmathematik oder Wirtschaftswissenschaften. Weiteres siehe: http://www.math.uni-hamburg.de/master/wimath/zulassung.html
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 01.02.2025
- 04.04.2023 - 15.07.2023
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2023)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2024 - 15.01.2025
Einige Masterstudiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.12.2024 - 15.01.2025
Einige Masterstudiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 15.01.2025
Einige Masterstudiengänge können abweichende Bewerbungsfristen haben.
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.05.2025 - 15.06.2025
Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge nur innerhalb der regulären Bewerbungsfristen. 15.02. bis 31.03. eines Jahres für Internationale Masterstudiengänge
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.05.2025 - 15.06.2025
15.02. bis 31.03. eines Jahres für Internationale Masterstudiengänge
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.05.2025 - 15.06.2025
15.02. bis 31.03. eines Jahres für Internationale Masterstudiengänge
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch