SteuerwissenschaftenBerufsbegleitend

  • Master of Laws / Executive Master of Business Administration

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Münster

    Standort

  • Noch 0 Tage (Inland)

    Noch 0 Tage (EU), Noch 0 Tage (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Steuerrecht

Zielgruppe

Das Programm richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjurist:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Mitarbeiter:innen in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung.

Zulassungsmodus

keine Zulassungsbeschränkung

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Steuerwissenschaften" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).

Vorlesungszeit

08.04.2024 - 19.07.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.05.2024 - 15.07.2024 (Hochschulweite Frist)

    Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.08.2024 - 15.09.2024 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch