SpanischVollzeitstudium

Abschluss
Bachelor of Education
Bachelor
Regelstudienzeit
6 Semester
Standort
Mainz
Fristen
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU)
März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Spanisch (Lehramt)

Schwerpunkt

Hispanistik

Anmerkung zum Studiengang

Die Uni Mainz bietet den Bachelor ab dem 5. FS bzw. Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an. Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind fortgeschrittene Kenntnisse der spanischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens. B1. Diese Kenntnisse werden entweder durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch einen Sprachtest vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen (weitere Infos unter www.studium.uni-mainz.de/303.php). Sollte für das Fach Bildungswissenschaften im Studiengang Bachelor of Education ein NC eingeführt werden, ändern sich die Bewerbungsfristen auch für zulassungsfreie Fachwissenschaften! Aktuelle Infos: http://www.studium.uni-mainz.de/studienfaecher-ba/

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    16.11.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 01.03.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 01.03.2025

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2025 - 01.09.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Spanisch