Bildende KunstVollzeitstudium
Bachelor of Education
Bachelor
Abschluss6 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Kunst (Lehramt)
Schwerpunkt
Holz, Metall, Druckgrafik, Medienlabor, Fotografie, Maltechnik
Anmerkung zum Studiengang
Die Uni Mainz bietet den Bachelor ab dem 5. FS bzw. den Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an. Das Studienfach Bildende Kunst ist im Lehramtsstudiengang nicht mit dem Fach Musik kombinierbar.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Rechtzeitig vor der Anmeldefrist zur Eignungsprüfung (siehe Fristen und Termine) muss eine Mappe mit 20 bis 30 eigenen Werken vorgelegt werden (Mappenprüfung). Das Bestehen der Mappenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung (siehe Fristen und Termine). Sollte für das Fach Bildungswissenschaften im Studiengang Bachelor of Education ein NC eingeführt werden, ändern sich die Bewerbungsfristen auch für zulassungsfreie Fachwissenschaften! Aktuelle Infos: www.studium.uni-mainz.de/Studienfaecher-BA
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
16.11.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch