TanzVollzeitstudium
- Abschluss
- Bachelor of Arts
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 8 Semester
- Standort
- Frankfurt am Main
- Fristen
- März 2025 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Tanz
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Tanz ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden. Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Tanz werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen oder Englischen vorausgesetzt. Die körperliche Eignung zu professionellem Tanz und die entsprechende tänzerische und musikalische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt.
Vorlesungszeit
- 07.04.2026 - 17.07.2026
- 12.10.2026 - 12.02.2027
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
15.01.2025 - 01.03.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch