Lehramt Musik an GymnasienVollzeitstudium
- Abschluss
- Bachelor of Music
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 8 Semester
- Standort
- Mannheim
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Dirigieren
- Gesang, Sprechen
- Instrumentalmusik
- Jazz
- Musik (Lehramt)
- Chor, Chorleitung
Anmerkung zum Studiengang
- Eine Übersicht der zu wählenden musikalischen Erstfächer finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs. - Erstfächer aus dem Jazz können nur zum Herbstsemester eines Jahres begonnen werden. - Als Kombination von Erst- und Zweitfächern können gewählt werden: a) Klavier bzw. Klavier Populäre Musik / Jazz bzw. Klavier / Schulpraktisches Klavierspiel (Kombination) als Erstfach mit Gesang als Zweitfach. b) Gesang als vokales Erstfach mit Klavier als Zweitfach. c) Ein anderes Erstfach mit Gesang als Zweitfach und Klavier als Zweitfach.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Es findet eine künstlerische Aufnahmeprüfung statt.
Vorlesungszeit
- 07.10.2024 - 07.02.2025
- 24.03.2025 - 11.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Das Land Baden-Württemberg erhebt für Nicht-EU-Ausländer:innen, die ihr Abitur nicht innerhalb der EU absolviert haben, Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester. Für die Aufnahme eines zweiten Bachelor- oder Masterstudiums nach Abschluss eines ersten Bachelor- oder Masterstudiums werden Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch