Ernährungs- und HauswirtschaftswissenschaftVollzeitstudium
- Abschluss
- B.A. Bildungswissenschaften
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Standort
- Flensburg
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Ernährung, Hauswirtschaft (Lehramt)
Anmerkung zum Studiengang
Der o.g. Teilstudiengang wird im Rahmen des B.A. Bildungswissenschaften studiert. Im Studiengang Bildungswissenschaften studieren Sie zwei Teilstudiengänge (Fächer) und obligatorisch den Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft. Der B.A. Bildungswissenschaften ist ein polyvalenter Studiengang, d.h., dass mit einem erfolgreichen Abschluss nicht ausschließlich ein weiterführender Lehramts-Master absolviert werden muss. Wenn Sie aber den B.A. Bildungswissenschaften mit dem festen Ziel studieren möchten, im Anschluss einen Lehramts-Master besuchen zu wollen, müssen Sie eine Fächerkombination wählen, die eine Master-Zulassung ermöglicht. Der o.g. Teilstudiengang qualifiziert (an der EUF) nach erfolgreichem Abschluss ausschließlich für den Master an beruflichen Schulen mit dem Schwerpunkt Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Für folgende Fächer beim BA Bildungswissenschaften sind zusätzliche Qualifikationsnachweise erforderlich: Darstellendes Spiel, Kunst, Musik und Sport erfordern eine bestandene Eignungsprüfung. Dänisch, Englisch. Französisch und Spanisch erfordern ausreichende Sprachkenntnisse. Details dazu finden Sei auf der Zulassungsseite unter dem Reiter „Zusatzqualifikationen“. Eine aktuelle Liste mit den zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Fächern für das 1.Fachsemster finden sie auf der Zulassungsseite unter dem Reiter „Fächer“.
Vorlesungszeit
- 09.09.2024 - 10.01.2025
- 10.03.2025 - 04.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.05.2025 - 15.07.2025
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.05.2025 - 15.07.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 - 15.07.2025
Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch