RechtspflegeVollzeitstudium

Abschluss
Diplom
Diplom (FH)
Regelstudienzeit
6 Semester
Standort
Berlin
Fristen
Keine Angabe

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Privatrecht, Zivilrecht

Schwerpunkt

Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Vollstreckungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Grundstücksrecht, Kostenrecht

Anmerkung zum Studiengang

Das Studium der Rechtspflege an der HWR Berlin bildet den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Sie erhalten einen Platz nach erfolgreich durchlaufenen Auswahlverfahren an den Oberlandesgerichten des jeweiligen Bundeslandes. Als unabhängige Entscheider/in nehmen Rechtspfleger/innen bei Gericht neben Richter/innen und Vertreter/innen der Staatsanwaltschaft Aufgaben in der Justiz wahr. Als selbstständige Organe der Rechtspflege sind ihre Entscheidungen frei von Weisungen Dienstvorgesetzter und lediglich dem Gesetz unterworfen. Sie übernehmen die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben, z. B. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Tätigkeiten im Grundbuchamt, im Mahnverfahren und bei der Kostenfestsetzung. Das Studium ist in sechs Semester gegliedert. Die ersten beiden Semester verbringen Studierende an der HWR Berlin am Fachbereich Rechtspflege um die die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete zu erlernen. Darauf folgen jeweils im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester). Zu Beginn der Ausbildung und mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt die Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird regelmäßig im Oktober eines Jahres die Laufbahnprüfung abgelegt. Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung kann optional ein Diplomierungsverfahren durchlaufen werden, nach dessen erfolgreichen Abschluss der akademische Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) von der Hochschule verliehen wird. Wenn Sie sich für diesen Studiengang bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einstellungsbehörde (Link: siehe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen). Für Fragen zum Ablauf an der HWR wenden Sie sich bitte an Frau Bläßing (fb4@hwr-berlin.de).

Zulassungsmodus

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Zulassungsbedingungen

Der Studiengang Rechtspflege ist ist ein (interner) Studiengang. Die Auswahl der Studienbewerber/innen wird ausschließlich von den Einstellungsbehörden vorgenommen, die auch die Eignungsfeststellung und das Einstellungsgespräch durchführen. Die Einstellungsbehörden sind: Berlin: Präsident des Kammergerichts Website: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/ausbildung-duales-studium/rechtspfleger-in/artikel.1053762.php Brandenburg: Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Website: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/ Sachsen-Anhalt: Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Website: https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/rechtspfleger/page

Vorlesungszeit
  • 01.10.2024 - 11.02.2025
  • 01.04.2025 - 31.07.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Studiengänge dieser Hochschule

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    Regelstudienzeit:
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    Keine Angabe

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Diese Daten werden dem DAAD von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Verfügung gestellt.