RechtspflegeVollzeitstudium
- Abschluss
- Diplom
- Diplom (FH)
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Standort
- Berlin
- Fristen
- Keine Angabe
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Privatrecht, Zivilrecht
Schwerpunkt
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Vollstreckungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Grundstücksrecht, Kostenrecht
Anmerkung zum Studiengang
Das Studium der Rechtspflege an der HWR Berlin bildet den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Sie erhalten einen Platz nach erfolgreich durchlaufenen Auswahlverfahren an den Oberlandesgerichten des jeweiligen Bundeslandes. Als unabhängige Entscheider/in nehmen Rechtspfleger/innen bei Gericht neben Richter/innen und Vertreter/innen der Staatsanwaltschaft Aufgaben in der Justiz wahr. Als selbstständige Organe der Rechtspflege sind ihre Entscheidungen frei von Weisungen Dienstvorgesetzter und lediglich dem Gesetz unterworfen. Sie übernehmen die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben, z. B. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Tätigkeiten im Grundbuchamt, im Mahnverfahren und bei der Kostenfestsetzung. Das Studium ist in sechs Semester gegliedert. Die ersten beiden Semester verbringen Studierende an der HWR Berlin am Fachbereich Rechtspflege um die die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete zu erlernen. Darauf folgen jeweils im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester). Zu Beginn der Ausbildung und mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt die Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird regelmäßig im Oktober eines Jahres die Laufbahnprüfung abgelegt. Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung kann optional ein Diplomierungsverfahren durchlaufen werden, nach dessen erfolgreichen Abschluss der akademische Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) von der Hochschule verliehen wird. Wenn Sie sich für diesen Studiengang bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einstellungsbehörde (Link: siehe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen). Für Fragen zum Ablauf an der HWR wenden Sie sich bitte an Frau Bläßing (fb4@hwr-berlin.de).
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Studiengang Rechtspflege ist ist ein (interner) Studiengang. Die Auswahl der Studienbewerber/innen wird ausschließlich von den Einstellungsbehörden vorgenommen, die auch die Eignungsfeststellung und das Einstellungsgespräch durchführen. Die Einstellungsbehörden sind: Berlin: Präsident des Kammergerichts Website: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/ausbildung-duales-studium/rechtspfleger-in/artikel.1053762.php Brandenburg: Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Website: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/ Sachsen-Anhalt: Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Website: https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/rechtspfleger/page
Vorlesungszeit
- 01.10.2024 - 11.02.2025
- 01.04.2025 - 31.07.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch