Rechtspfleger (Beamte/Beamtin)Duales Studium, Praxisintegrierend
- Abschluss
- Diplom
- Diplom
- Regelstudienzeit
- 3 Jahre
- Standort
- Schwetzingen
- Fristen
- Keine Angabe
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Anmerkung zum Studiengang
Sogenannte Außenkurse sind auch in Ulm eingerichtet. An diesem Studienort können Studierende, welche durch das Oberlandesgericht Stuttgart eingestellt wurden, studieren. Hier werden Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland ausgebildet. Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärterin" bzw. "Rechtspflegeranwärter". Während der Ausbildung (sog. Vorbereitungsdienst) werden Anwärterbezüge (Gehalt) nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden. Eine Bewerbung direkt bei der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist nicht möglich. Vielmehr ist die Bewerbung zu richten an die Einstellungsbehörde des Bundeslandes/Landesteils, in dem die praktische Ausbildung abgeleistet werden und die spätere Berufstätigkeit erfolgen sollen. In den Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt. Über die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (schulische Vorbildung, Höchstalter etc.), die Bewerbungsfristen und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informieren die zuständigen Einstellungsbehörden auf ihren jeweiligen Internetseiten.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch