PflegeDuales Studium, Vollzeitstudium

Abschluss
Bachelor of Science
Bachelor
Regelstudienzeit
7 Semester
Standort
Dresden
Fristen
Juli 2025 (Inland)
Juli 2025 (EU)
Juli 2025 (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Gesundheitswissenschaft
  • Pflegepädagogik
  • Pflegewissenschaft
Schwerpunkt

Menschen pflegen, Pflegen als Profession, Ethik, Pflegeforschung, Selbstbestimmung bei Behinderung und seelische Gesundheit, Prävention und Gesundheitsförderung, Kommunikation, Beratung und Edukation

Anmerkung zum Studiengang

In diesem Studiengang erhalten Sie den Studienabschluss Bachelor of Science sowie die staatliche Berufszulassung als Pflegefachkraft Studierende erhalten über den gesamten Studienverlauf eine Vergütung gemäß Pflegeberufegesetz. Dazu ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Praxisträger erforderlich, der durch die Hochschule vermittelt wird.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf (Vorlage eines ärztlichen Attests) Wir empfehlen unseren Bewerber:innen im Vorfeld erste praktische Erfahrungen im Bereich Pflege zu sammeln (z.B.: FSJ, Bundesfreiwilligendienst oder Praktikum).

Vorlesungszeit
  • 01.09.2024 - 28.02.2025
  • 01.03.2024 - 31.08.2024

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Bis zum 15.07.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Bis zum 15.07.2025

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bis zum 15.07.2025

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bis zum 01.05.2025

Studienbeitrag

Es werden keine Studiengebühren erhoben. Studierende erhalten über den gesamten Studienverlauf eine Vergütung gemäß Pflegeberufegesetz. Dazu ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst erforderlich, der durch die Hochschule vermittelt wird.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch