Philosophie (dt.-frz. Studiengang)Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss
- Abschluss
- Bachelor of Arts
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Philosophie
Anmerkung zum Studiengang
Das Fach "Philosophie" ist im Zwei-Fächer-Studiengang Bachelor of Arts (Kernfach/Beifach) als Kern- oder Beifach wählbar. Das Studienfach Philosophie ist nur in Kombination mit dem Fach Französisch/Lettres modernes im dt.-frz. Studiengang studierbar (weitere Infos unter https://www.studium.uni-mainz.de/internationale-studienprogramme/). Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
Partner-Institution: Université de Bourgogne, Dijon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Licence)
Zulassungsbedingungen
Nachweis französischer Sprachkenntnisse durch eine mind. mit der Note „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossenen fünfjährigen Schulausbildung oder durch Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden. Der Nachweis französischer Sprachkenntnisse gilt auch durch Vorlage einer Hochschulreife, die an einer französischsprachigen Schule abgelegt wurde oder eines Abi-Bac erbracht. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache verfügen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Wahl eines historischen Schwerpunktes im Studiengang MA Philosophie ausreichende Kenntnisse in Altgriechisch bzw. Latein nachzuweisen sind.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
16.11.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Französisch