SonderpädagogikVollzeitstudium
Bachelor of Arts
Bachelor
Abschluss6 Semester
Regelstudienzeit
Flensburg
Standort
Juli 2025 (Inland)
Juli 2025 (EU), Juli 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt)
Schwerpunkt
Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung, Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung, Sonderpädagogik des Lernens, Pädagogik für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen
Anmerkung zum Studiengang
Der o.g. Teilstudiengang wird im Rahmen des B.A. Bildungswissenschaften studiert. Im fachspezifischen Teilstudiengang Sonderpädagogik müssen neben dem unterrrichtsfach zwei von vier sonderpädagogischen Fachrichtungen als Teilstudiengänge studiert werden. Das Fach Sonderpädagogik besteht aus der Sonderpädagogischen Psychologie (SP) und den folgenden vier sonderpädagogischen Fachrichtungen • Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung (ES) • Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung (GE) • Sonderpädagogik des Lernens (L) • Pädagogik für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen (PMSKS) Der B.A. Bildungswissenschaften ist ein polyvalenter Studiengang, d.h., dass mit einem erfolgreichen Abschluss nicht ausschließlich ein weiterführender Lehramts-Master absolviert werden muss. Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie unter: https://www.uni-flensburg.de/?11324 Wenn Sie aber den B.A. Bildungswissenschaften mit dem festen Ziel studieren möchten, im Anschluss einen Lehramts-Master besuchen zu wollen, müssen Sie eine Fächerkombination wählen, die eine Master-Zulassung ermöglicht (https://www.uni-flensburg.de/portal-studium-und-lehre/studiengaenge/berufsziel-lehramt/faecherkombinationen/) Für Lehramtsinteressierte gelten besondere Kombinationsvorgaben:https://www.uni-flensburg.de/portal-studium-und-lehre/studiengaenge/berufsziel-lehramt/faecherkombinationen/
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Für folgende Fächer sind zusätzliche Qualifikationsnachweise erforderlich: Darstellendes Spiel, Kunst, Musik und Sport erfordern eine bestandene Eignungsprüfung. Dänisch, Englisch. Französisch und Spanisch erfordern ausreichende Sprachkenntnisse. Details dazu finden Sie auf der Zulassungsseite unter dem Reiter „Zusatzqualifikationen“. Eine aktuelle Liste mit den zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Fächern für das 1.Fachsemester finden sie auf der Zulassungsseite unter dem Reiter „Fächer“.
Vorlesungszeit
- 09.09.2024 - 10.01.2025
- 10.03.2025 - 04.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.05.2025 - 15.07.2025
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.05.2025 - 15.07.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 - 15.07.2025
Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch