EnergieinformatikDuales Studium, Praxisintegrierend

  • Bachelor of Science

    Bachelor
    Abschluss

  • 9 Semester

    Regelstudienzeit

  • Bottrop

    Standort

  • abgelaufen (Inland)

    abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Informatik

Schwerpunkt

Energie, Informatik, Energieinformatik

Anmerkung zum Studiengang

EINE EINZIGARTIGE VERBINDUNG - ENERGIE UND INFORMATIK Es geht einfach nicht mehr ohne in der modernen Gesellschaft - nicht ohne Kommunikations- und Informationstechnik. Und ohne Strom schon gar nicht. Was diese beiden Felder, Energie und Informatik, verbindet und wo sie Anwendungen finden, zeigt der Studiengang Energieinformatik.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Zulassungsvoraussetzungen für den ausbildungsintegrierten Studiengang (Zielgruppe: Fachoberschüler und Abiturienten): Für die Zulassung zu einem dualen Studium müssen Sie über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife verfügen. Zusätzlich muss ein Kooperationsvertrag für das duale Studium zwischen der Hochschule und dem Unternehmen, bei dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren, bestehen. Zulassungsvoraussetzungen für den praxisintegrierten Studiengang (Zielgruppe: Abiturienten und Fachoberschüler sowie Interessenten mit Fachhochschulreife und abgeschlossener Berufsausbildung): Für die Zulassung zu einem dualen Studium müssen Sie über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügen. Zusätzlich muss ein Kooperationsvertrag für das duale Studium zwischen der Hochschule und dem Unternehmen, in dem Sie die Werkstudenten- bzw. Teilzeittätigkeit oder das Praktikum absolvieren, bestehen.

Vorlesungszeit
  • 01.10.2024 - 24.01.2025
  • 31.03.2025 - 11.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Die Hochschule Ruhr West erhebt keine Studiengebühren. Die Studierenden müssen jedoch einen Semesterbeitrag zahlen.https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/vor-dem-studium/studienfinanzierung

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch